01 Verein Orga-Protokolle 2023-02-07 Datum: 2023-02-07 Ort: Nerdherrschaft Grund: Orga Diskussionen Anwesend: Leo, Tobi, Robert, Thalia, Stefan, Florian, Fabian, Peter, Nerherrschafften x3 Protokoll: Stefan Subjekt: Was ist unser Ziel? Ein Ort zum Austausch und mehr oder weniger sinnstiftende Dinge zu tun. Random off topic stuff.... Gemeinsame Werkstadt, teilen von Werkzeug etc. Wer bekommt Zugang und wie? Robert: Vorstand hat Schlüssel. Sonst feste Termine. Scamp: Ist für Raumsuche relevant. Wenn Raum mit anderen (Unternehmen) geteilt wird, muss sowas klar sein. Scamp: Was wollen wir für einen Raum, wie groß soll der sein, was können wir uns leisten etc. Umfrageergebnisse: Budget ~200€ - min Durchschnitt ~10€ - Mid: 20€ - Max: 70€ Einwurf: Viele vergessen oder zahlen freiwillig weiter Mitgleidsbeiträge. Startkapital als Darlehen von einigen Mitgliedern an den Verein. Scamp: Wir brauchen money "sugardaddy" der uns finanzell ermöglicht was zu mieten. Scamp: Andere Softwareunternehmen oder Ähnliches die man anfragen kann. Profs fragen nach Kontakten. Könnte auch Weinkeller dings an uns vermieten. NSM / Löwenplay fragen. Sinasoft Bingerbrück vor der Darmverschlingung. CSM Bakery Solutions. SDi-Kulturzentrum Villa Sachsen. Büdesheim Scharlachberggelände. Scamp: Kommt der Keller in Frage? Robert: Ist geil. Scamp: Raum vor dem Weindings Keller kann mit Trockenbau erweitert werden bzw. nutzbar gemacht werden. Quasi kostenlos. Space benutzen wofür? Öffentliche Treffen Werkzeug share Events Raum nochmal anschauen. 50-70m² Eingang von außen Warm, Lüftung nach draußen, Toiletten, Küche Scamp schlägt vor das zu mieten und uns für 250€ unterzuvermieten Internet und Strom lassen sich organisieren (kostenlos bzw. Eigenleistung). Scamp fragt nach ob es zu vermieten ist und wegen Preis. Wird aber vielleicht nach 3 Jahren abgerissen. Sonntag Meeting 16 Uhr. Vorstand entscheiden (schlichten, Öffentlichkeitsarbeit, Systematisch, Struktur, guter Schlüsselträger) Notartermin machen Mitgliederversammlung planen Satzung checken: Online/virtuelle Vorstandsitzung erlauben. Weitere Schritte planen 2023-02-12 Datum: Sonntag 12.02.2023 Orga Meeting zum Thema Vereinsgründungsplanung Anwesend: Thalia, Tobi, Stefan, Leo, Robert, Andreas, Martin, Peter Protokoll: Stefan Beginn: 16:00 Uhr Ende: 18:00 Uhr Tagesordnung Tagesordnung Vorstand Nachbesprechung des Treffens vom 07.02.23 bei Nerdherrschaft Auftreten als Verein Treffen & Orga Roadmap für Vereinsgründung Mitgliederbeiträge Nerherrschaft Keller Satzung finalisiern Sonstiges Protokoll 1. Tobi erklärt Tagesordnung 2. Vorstand: Tobi: Ist es relevant jetzt einen Vorstand zu wählen? - Rechtlich nein. Aber jeder soll sich überlegen was er übernehmen kann und welche Aufgaben die Vorstandsmitglieder übernehmen. Damit wir bei der Gründungsversammlung sinnvoll wählen können. Robert: Offizielle Arbeitsgruppe/Orga damit klar ist wer an was arbeitet. Tobi informiert sich über Schatzmeister, Peter & Robert stellverstretender Vorsitz, Stefan & Leo über Vorsitz. Martin informiert sich über Kassenprüfer. 3.2 Treffen & Orga Kleine Gruppe die Vereinsgründung vorrantreibt. Arbeitsgruppen um bestimmte Probleme zu lösen. Bei Meetings werden dann Ergebnisse präsentiert und diskutiert. Dienstags Treffen bleiben Hackertreff (keine Orga). Orga treffen finden vorerst jeden Sonntag 16:00 Uhr statt. Tagesordnung wird vorbereitet, Mitglieder können Ergänzungen für die vorschlagen. 3.1 Nachbesprechung Treffen bei Nerdherrschaft Wir waren da :) Keller cool aber nicht gut erreichbar. Aber Weintasting Keller wäre theoretisch frei und von außen gut erreichbar. Scamp wollte sich melden ob es möglich ist den für uns zu mieten, hat das aber noch nicht getan. Gebäude wird eventuell in 3 Jahren abgerissen und wir wären in Abhänigkeit von Nerdherrschaft, aber stellt gute Möglichkeit da unseren Space aufzubauen. Müssten Erwartungshaltung oder Anforderungen von Nerdherrschaft/Scamp klären, sollten wir da wirklich einziehen können. Einwurf: Im JuZ gab es auch unausgesprochene Erwartungshaltungen die uns frustriert haben. Fragen von Scamp "Für was wird der Raum genutzt?" konnten wir nicht gut beantworten. Unser Verhalten teilweise etwas unprofessionell (z.B. Münzwurf wegen Vorstand). Müssen bisschen sensibler/professioneller sein bei solchen Treffen. 4. Roadmap für Vereinsgründung Tobi & Stefan kümmern sich um Todos, Prio, und Aufgabenverteilung zur Vereinsgründung. Fortschritt besprechen wir auf den Orga meetings. 5. Mitgliedsbeiträge Bei Mitglieds-Umfrage kamen wir auf 250€/Monat durchschnittlich. Tobi: Wollen wir eine allgemeine Umfrage für alle machen (nicht Mitglieder)? Stefan: Was bringt uns eine Umfrage? Wir sind der Meinung die Daten bringen uns aktuell nicht wirklich weiter. Wir sollten einen Betrag feststetzen und damit anfangen. Anpassungen sind später ja möglich. Wir müssen bedenken, dass Geld auch für Equipment, Events etc. brauchen. Beitragshöhe regulär: 30€, vergünstigt: 15€. Keiner hat einspruch, also sind das unsere vorläufigen Beiträge. 6. Nerherrschaft Keller Es gibt einen Keller bei der Nerdherschafft den wir eventuell mieten könnten. Wir warten noch auf Rückmeldung von Scamp ob das Möglich ist. 7. Satzung Wir besprechen Änderungsvorschläge der Satzung. Bei Punkt 7.2 "die Aufrufung" ist nicht für alle verständlich, aber wir lassen den Begriff, weil er rechtlich so korrekt ist und wir nicht wissen ob eine Änderung das nicht verschlimmbessert. Punkt 10.3 Mitgliederversammlung ist beschlussfähig bei mindestens 10% - lassen wir so, haben das bereits lange diskutiert und darauf geeinigt. Punkt 10.8 Soll ergänzt werden das auch online Teilnahme an Mitgliederversammlungen möglich ist. Punkt 11.3 "anberaumen" ändern in "anzusetzen". Wir lassen es bei beraumen. Punkt 13 wird geändert das wir an das JuZ spenden statt an die Wau Holland Stiftung. JuZ kann unser (weniges) Geld eher gebrauchen. Prüfen ob die Satzung gegendert werden kann. Keiner ist dagegen. Wird bis nächstes mal gemacht. 8. Sonstiges Wir haben jetzt einen Mastodon Account: chaos.social/@binhacken Wir haben jetzt ein Wiki, muss aber noch befüllt werden: wiki.binhacken.de Hardware Design Meetup nächsten Donnerstag. Nächste Woche Sonntag 16:00 wieder Meeting Für nächstes mal: Aufgaben und Pflichten für Vorstand herausfinden Vereinsgründung Planung Herausfinden wie der Wortlaut ist um online Teilnahme an Mitgliederversammlung zu erlauben. Die Satzung gendern Satzung Dies ist die geltende und am 6.5.2023 beschlossene Vereinssatzung, die am 21.6.23 aus dem Google Dokument entnommen wurde. Die Seitenzahlen sind hier weggefallen, ebenso das Titelblatt § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der am 06. Mai 2023 gegründete Verein führt den Namen „Make- und Hackspace Bingen“. Die Gründung erfolgte in Bingen am Rhein und der Verein hat seinen Sitz in Bingen am Rhein. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Eintragung Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mainz eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e. V.“. § 3 Vereinszweck Zweck des Vereins ist die Förderung von Volks- und Berufsbildung sowie Kunst und Kultur in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnik. Der Verein bietet hierfür Austausch und Weiterbildung zu diesen Themen sowie die zugrunde liegende Technik, ihren Einfluss auf unsere Gesellschaft und die daraus resultierende soziale Verantwortung. Konkret soll der Vereinszweck unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden: Veranstaltung und/oder Förderung von regelmäßigen, öffentlichen Treffen öffentliche Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen, insbesondere Aufklärung über Techniken, Risiken und Gefahren neuer Medien sowie Wahrung von Menschenrechten, Datenschutz sowie Verbraucherschutz Jugendarbeit und Erwachsenenbildung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik. Zusammenarbeit mit öffentlichen sowie privaten Bildungseinrichtungen Kooperation mit gleichgesinnten Vereinigungen (z. B. Freifunk, Linux-User-Group, Amateurfunk) Durchführung technikbezogener Kunstprojekte und Hilfestellung beim Umgang mit den dazugehörigen Technologien Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Gemeinnützigkeit Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 5 Mitgliedschaft Ordentliche Mitglieder können ausschließlich natürliche Personen werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Fördermitglieder sind passive Mitglieder ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Fördermitglieder können neben natürlichen Personen auch gemeinnützige oder nicht gemeinnützige Organisationen werden. Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand. Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung und der Zahlung der Aufnahmegebühr. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Quartal bleibt hiervon unberührt. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Quartals unter Einhaltung einer Frist von drei Monate zulässig und muss in Textform gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Der Austritt wird durch Willenserklärung in Textform gegenüber dem Vorstand vollzogen. Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit. § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen und sich an die Vereinsordnung zu halten. Der Vorstand kann in besonderen, begründeten Fällen Beiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre aktuelle E-Mail-Adresse sowie ihre postalische Anschrift anzugeben und bei Änderung diese dem Vereinsvorstand gegenüber umgehend mitzuteilen. § 7 Ausschluss und Sanktionen Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen oder anderweitig sanktioniert werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden oder anderweitig zu sanktionierenden Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm, auf dessen Verlangen in Textform, eine Anhörung gewähren. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Die Anrufung der Mitgliederversammlung muss durch das betroffene Mitglied innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zugang des Beschlusses des Vorstands diesem gegenüber in Textform erklärt werden. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft bzw. bleibt die sonstige Sanktion aufrechterhalten. § 8 Beitrag Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge kann der Vorstand im Einzelfall entscheiden, dass die Mitgliedschaft bis zur Entrichtung ruht. Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden. § 9 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand § 10 Mitgliederversammlung Oberstes Beschlussorgan des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen unter anderem: die Genehmigung des Finanzberichts, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder, die Bestellung der Finanzprüfenden, die Satzungsänderungen, die Genehmigung der Beitrags- und Vereinsordnung, die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen, die Anträge des Vorstandes und der Mitglieder, die Ernennung von Ehrenmitgliedern, die Auflösung des Vereins. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Zur Wahrung der Frist reicht die Aufgabe der Einladung zur Post an die letzte bekannte Anschrift oder die Versendung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse. Hierbei ist die Tagesordnung bekannt zu geben und die nötigen Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens neun Tage vor der Mitgliederversammlung gegenüber dem Vorstand in Textform einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Prozent aller Mitglieder, sowie mindestens fünf Mitglieder an der Zahl, anwesend sind. Ist die Mitgliederversammlung aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig, ist die darauf folgende ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ungeachtet der Teilnehmerzahl beschlussfähig, soweit die Frist zur vorherigen, nicht beschlussfähigen Versammlung mindestens zwei Wochen beträgt. Die Auflösung des Vereins bedürfe zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, soweit nicht durch zwingendes Recht eine größere Mehrheit vorgeschrieben ist. In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit. Jedes Mitglied, dessen Mitgliedschaft nicht ruht und das 14. Lebensjahr vollendet hat, hat eine Stimme. Stimmen können nicht übertragen werden. Abstimmungen finden regelmäßig offen statt. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Finanzprüfenden Personen. Jeder zu besetzende Posten wird einzeln gewählt. Gewählt ist, wer die meisten abgegebenen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Mitgliederversammlungen finden am Sitz des Vereins statt. Die Mitgliederversammlung erfolgt entweder real oder virtuell (Onlineverfahren) in einem nur für Mitglieder mit ihren Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort zugänglichen Chat-Raum. Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort mit einer gesonderten Email unmittelbar vor der Versammlung, maximal ... Stunden davor, bekannt gegeben. § 11 Vorstand Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern: erste vorsitzende Person zweite vorsitzende Person kassenverwaltenden Person Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder ist alleine vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht eines einzelnen Vorstandsmitgliedes wird im Innenverhältnis dahingehend beschränkt, dass diese bei Rechtsgeschäften und rechtlichen Verpflichtungen des Vereins in Höhe von mehr als 512 Euro je Einzelfall, bei Grundstücksgeschäften, Kreditaufnahmen und Erteilung von Bürgschaften generell verpflichtet ist, zuvor die Zustimmung des Gesamtvorstands einzuholen. Der Gesamtvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Vorstandsmitglied kann nur werden, wer ordentliches Mitglied des Vereins ist. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen. Sind zwei oder mehr gewählte Vorstandsmitglieder dauernd an der Ausübung ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anberaumen. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig. Damit auch nach Ablauf der Amtsdauer eine ordnungsgemäße gesetzliche Vertretung gesichert ist, bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Die kassenverwaltende Person überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Sie hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt sie unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichem Belang den Finanzprüfenden des Vereins zur Prüfung zur Verfügung. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen. Der Vorstand ist für den Erlass, die Änderung und Aufhebung der Vereinsordnung zuständig. Die Vereinsordnung ist nicht Bestandteil dieser Satzung. § 12 Finanzprüfung Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die Mitgliederversammlung zwei finanzprüfende Personen. Der Auftrag der Finanzprüfenden erstreckt sich neben der Prüfung der reinen Kassenführung auch darauf zu prüfen, ob die Mittel wirtschaftlich verwendet worden sind, ob die Ausgaben sachlich richtig sind und ob sie mit dem Haushaltsplan übereinstimmen. Nach Durchführung ihrer Prüfung informieren sie den Vorstand über ihr Prüfungsergebnis und erstatten im Rahmen der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht. Die Finanzprüfenden werden für die Dauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Finanzprüfenden dürfen dem Vorstand nicht angehören. Die Finanzprüfenden sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen. § 13 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an das Jugendzentrum in Selbstverwaltung „altes Badhaus“ Bingen e.V., das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Beitragsordnung Anmerkung: Dies ist die Version, die am 2023-02-14 aus dem Google Dokument entnommen wurde. Sie ist nicht final beschlossen! Punkt 1: (Allgemeines) Der Verein “Hacker- und Makerspace Bingen” erhebt einen Mitgliedsbeitrag, um die anfallenden Kosten decken zu können. Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Sie beträgt aktuell 30 Euro pro Monat. Studierende, Auszubildende und Arbeitslose können nach Vorlage eines Nachweises einen ermäßigten Beitrag von 12 Euro zahlen. Der Nachweis muss nach spätestens 12 Monaten erneut vorgelegt werden. Änderungen an der Beitragshöhe müssen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung allen Mitgliedern mitgeteilt werden. Eine Erhöhung darf erst zum Beginn eines neuen Quartals in Kraft treten, frühestens 4 Wochen nach der Mitgliederversammlung. Im Fall einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht für 4 Wochen, ohne die Einhaltung der regulären Frist zu beachten. Im Falle einer Beitragsänderung sind alle Mitglieder per E-Mail oder per Post zu benachrichtigen. Der Beitrag kann per Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) oder Überweisung an das aktuelle Vereinskonto gezahlt werden. Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Vorstand möglich. Der Beitrag ist jeweils im Voraus zum Beginn eines Quartals fällig, bei Zahlung per Überweisung oder Barzahlung muss der Zahlungseingang bis zum Ende des zweiten Bankarbeitstages eines Quartals erfolgt sein. Punkt 2: (Zahlungsverzug) Bei nicht vom Verein zu vertretendem Zahlungsverzug wird eine Gebühr von 5 Euro verhängt. Diese ist binnen zwei Wochen nach Aufforderung durch den Vorstand nachzuzahlen und erhöht sich bei erneutem Verstreichen der Frist auf 10€. Bei von einem Mitglied zu vertretenden gescheiterten Lastschrifteinzug wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro festgelegt. Der betreffende Quartalsbeitrag ist gemeinsam mit der Gebühr per Überweisung zu zahlen. Zahlungsverzug kann zum Entzug der Mitgliedschaft führen. Genaueres regelt die Satzung im Punkt “Ausschluss und Sanktionen”. Ein Austritt oder Ausschluss aus dem Verein entbindet nicht von der Zahlungspflicht für die Dauer der bestehenden Mitgliedschaft. Eine Rückzahlungspflicht für bereits gezahlte Beiträge besteht nicht. Punkt 3 (Sonderfälle) Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein vom regulären Beitrag abweichender Beitrag festgesetzt werden. Aus organisatorischen Gründen und um den Willen des Mitglieds an der Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft eindeutig zu erkennen, muss dieser Beitrag minimal 1€/Monat betragen und Gültigkeit von bis zu einem Jahr haben. Ein erneuter Antrag auf Ermäßigung ist möglich. Überzahlungen von Beiträgen können zwei Wochen lang zurückgefordert werden und gelten ansonsten als nicht rückzahlbare Spende an den Verein. Punkt 4 (Schlussbestimmungen) Änderungen an der Beitragsordnung sind von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit zu treffen. Es gelten die Fristen für Anträge, die in der Satzung festgelegt sind. Sofern Satzung und Beitragsordnung widersprüchliche Angaben enthalten, hat die Satzung Vorrang.